(05.06.2009)

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Eine große Chance


Als halbwegs aufgeklärter Internetnutzer hat man es ja dieser Tage nicht besonders leicht, eine gut austarierte Wahlentscheidung für die Europawahl zu treffen. Torpediert von Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren, Steueridentifikationsnummern, sehr weitgehenden BKA-Befugnissen, Gesundheitskarten, bevorstehenden Volkszählungen und vielem mehr - heute kam schließlich auch noch das von den Innenministern angestrebte Killerspielverbot dazu, ist es schwer, auf andere Dinge, die man sich so im Allgemeinen von den Parteien kompetent geregelt zu haben wünscht, noch einen entsprechend hoch gewichteten Augenmerk zu legen.

Nun sei ja die Europawahl nicht so wichtig, sagen manche, aber ganz zahnlos ist das EU-Parlament dann doch nicht. Zitat von REGIERUNGOnline:

"[...]Das Vorschlags- oder auch Initiativrecht ist der Europäischen Kommission allein vorbehalten. Sie erarbeitet Rechtsetzungsvorschläge und unterbreitet diese dann den beiden Beschlussfassungsorganen - dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP). Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsakte arbeitet die Kommission jedoch sehr eng mit den beiden Organen zusammen; sie nimmt beispielsweise an Sitzungen des Rats und des Parlaments teil. Außerdem hat der Vertrag von Maastricht ein begrenztes Gesetzgebungs-Initiativrecht des EP eingeführt: dieses hat nunmehr die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Rat ist das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. In vielen Bereichen der Gemeinschaftspolitik übt er die Rechtsetzungsbefugnis gemeinsam mit dem Europäischen Parlament aus. Nach genauer Prüfung auf fachlicher und politischer Ebene kann der Rat den Kommissionsvorschlag annehmen, ändern oder ignorieren. Auch das Europäische Parlament prüft die Vorschläge der Kommission und nimmt im Rahmen der verschiedenen Verfahren gemeinsam mit dem Rat am Gesetzgebungsprozess teil.
[...]
Sofern der Rat Änderungsvorschlägen des Parlaments nicht zustimmt, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Einigt sich der Vermittlungsausschuss nicht, ist der Gesetzentwurf gescheitert. Billigt der Ausschuss aber einen gemeinsamen Gesetzentwurf, muss diesem vom EP mit absoluter Mehrheit und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt werden. [...]"

Durch diesen Einfluss des Parlaments auf die Gesetzgebung wird es für mich bedeutsam, Leute in diesem Parlament zu wissen, die für das eintreten, was ich mir in 'meinem' Europa wünsche. Sie sind meine Stimme in Europa.

Ich werde hier keine Wahlempfehlung abgeben, aber ich bitte Sie, doch auch am Sonntag zur Urne zu gehen. Für ein ausgewogenes Europa-Parlament.

Wer noch nicht weiß, wer denn seine Interessen vertritt, dem lege ich den Wahl-O-Mat an Herz. Dort lassen sich die Parteien schön vergleichen.

Wir stehen gerade ganz am Anfang eines vereinten Europas. Das ist eine große Chance. Ergreifen Sie sie!



Demokratische Grüße

Ihre

EMJ


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